Notfalltraining während der Pandemie

laut §7 Absatz 4a der Coronaschutzverordnung NRW vom 26.03.2021, sind Erste-Hilfe-Kurse / Notfalltrainings unter bestimmten Auflagen als Präsenzunterricht möglich.

Zusätzlich zu den geforderten und zwingend einzuhaltenden AHA + L - Regeln, biete ich Ihnen folgende zusätzliche Sicherheit :

  • Der Dozent ist vollständig geimpft
  • verfügt über einen tagesaktuellen, zertifizierten, negativen Schnelltest
  • trägt statt einer Alltagsmaske eine medizinische Maske ( FFP2)